Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 17./18. Juli 1999

"Ministerium verteidigt Diagnose-Code" BerlZtg 17./18.7.99 S. 6

"Ärzte warnen vor dem 'gläsernen Patienten'
Kammerpräsident: Regierung mißachtet Persönlichkeitsschutz"
MoPo 18.7.99 S. 1

"Kritik an Erfassung von Patienten-Daten zurückgewiesen
Gesundheitsministerium hält Anonymität für gesichert
" Tsp 17.7.99 S. 4

" 'Datenschutz bei Gesundheitsreform gewahrt'
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kritik von Datenschützern an der zentralen Datenerfassung im Rahmen der Gesundheitsreform zurückgewiesen." MoPo 17.7.99 S. 2

"Mediziner fürchten eher den gläsernen Arzt als den gläsernen Patienten
Was die Einführung des Diagnose-Codees 'ICD-10' bedeutet, ist bislang weder Praktikern noch Datenschützern ganz klar" FR 17.7.99 S. 1

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"CDU-Aktion stößt auf Bedenken
Datenschützer uneins über Adressenhergabe für Rentnerbrief ...
Die Absicht der CDU, sich die Adressen für ihre Protestbriefe gegen die Rentenpolitik der Bundesregierung bei den städtischen Einwohnermeldeämtern zu besorgen, stößt auf Bedenken und Ablehnung unterden Datenschutzbeauftragten der Länder. ... Der Streit dreht sich vorwiegend darum, ob die CDU-Aktion in Zusammenhang mit Kommunalwahlen zu sehen ist, wie sie im Herbst in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen anstehen. SPD-Bundesgeschäftsführer Ottmar Schreiner verneint dies. Er sprach von skandalösem 'Adressenklau' und einer 'Verletzung der Privatsphäre von Rentnern'. Ablehnung äußerten ferner die Landesdatenschutzbehörden in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter teilte im Gespräch mit der FR den Standpunkt seines Stuttgarter Kollegen Werner Schneider, daß Rententhemen Sache der Bundespolitik seien und eine Herausgabe von Adressen in diesem Fall 'keine Rechtsgrundlage' habe. Hingegen hält Klaus Meurer, Referatsleiter bei der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten, die Überlassung der Adressen an die CDU im Vorfeld von Kommunalwahlen für zulässig. Bei allen Wahlen spiele Bundespolitik eine Rolle, die Themen und die politischen Ebenen ließen sich nicht trennen. Eine solche Datenüberlassung komme jedoch keinesfalls in denjenigen Bundesländern in Betracht, in denen keine Kommunal- oder Landtagswahlen anstünden." FR 17.7.99 S. 1

"Schreiner: CDU klaut Adressen von Rentnern
SPD-Bundesgeschäftsführer Ottmar Schreiner hat der CDU 'Adressenklau' und eine Verletzung der Privatsphäre bei ihrer Briefkampagne gegen die Rentenpläne der Bundesregierung vorgeworfen. Die CDU versuche, bei Meldeämtern Adressen von Rentnern zu 'erschleichen'. ... Dies bezeichnete der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Werner Schneider, als unzulässig. Das baden-württembergische Innenministerium und der CDU-Landesverband halten die Bedenken für unbegründet." MoPo 17.7.99 S. 2

"Datenschützer kritisiert Briefkampagne der CDU
... Der Landesdatenschutzbeauftragte, Schneider, sagte am Freitag in Stuttgart, für die Herausgabe von Daten aus dem Melderegister gebe es in Baden-Württemberg keine Rechtsgrundlage, so daß Städte und Gemeinden unschlüssig seien, ob sie der CDU zu diesem Zweck Adreßdaten geben dürften. Schneider erklärte, im Rahmen der Kommunalwahl im Herbst dürften die Einwohnerämter Parteien auf Wunsch auch Daten von Wahlberechtigten herausgeben, die nach dem Lebensalter ausgewählt wurden. Diese dürften aber ausschließlich für die Wahlwerbung benutzt werden. Der Datenschützer wies darauf hin, daß jeder Bürger beim Einwohneramt Widerspruch gegen die Herausgabe und Nutzung seiner Daten für diese Zwecke einlegen könne. Der baden-württembergische CDU-Generalsekretär, Kauder, sagte, der Datenschützer habe nicht zu beurteilen, was eine Partei im Wahlkampf für notwendig halte oder nicht. ... Bei der CDU-Parteizentrale in Bonn hieß es, aus anderen Ländern sei bislang keine Kritik von Datenschützern an der Kampagne laut geworden. Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Jabob, handelt es sich um eine 'schwierige Gratwanderung', weil der Begriff Wahlwerbung bislang gerichtlich noch nicht eindeutig ausgelegt worden sei." FAZ 17.7.99 S. 2

"Datenschützer gegen CDU-Briefe
Stuttgarter Landesbeauftragter: Weitergabe der Adressen für Rentenkampagne ist unzulässig. Landesinnenministerium hat keine Bedenken. SPD spricht von Mißbrauch
... Die CDU hält Schneiders Kritik für 'sehr eng argumentiert', so ein Parteisprecher. Bei den Briefen, die von der kommenden Woche an versendet werden, handele es sich um eine Aufklärungskampagne. Es sei zudem auffällig, daß sich bislang nur ein einziger Datenschützer beschwert habe." taz 17./18.7.99 S. 4

"Datenschützer rügt CDU
'Rentenkampagne nicht mit Adressen aus Verwaltung'
... Gegen die Briefkampagne der CDU zu den Rentenplänen der Bundesregierung sind datenschutzrechtliche Bedenken aus Baden-Württemberg laut geworden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Schneider sagte am Freitag in Stuttgart, für die Herausgabe von Daten aus dem Melderegister gebe es in Baden-Württemberg keine Rechtsgrundlage. ... Schneider erklärte, im Rahmen der Kommunalwahl im Herbst dürften die Einwohnermeldeämter Parteien auf Wunsch Daten liefern ... Diese dürften aber ausschließlich für die Wahlwerbung benutzt werden. 'Ein Brief wegen eines Anliegens, auf das die Kommunen von Rechts wegen keinen Einfluß haben, kann keine Werbung für die 'Kommunalwahlen sein'. Dies könne man bei der CDU-Aktion schon daran erkennen, daß sie in ganz Deutschland stattfinden solle. Er wies darauf hin, daß jeder Bürger beim Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Herausgabe und Nutzung seiner Daten für diese Zwecke einlegen könne." Tsp 17.7.99 S. 4